Das verkehrssichere Fahrrad nach StVZO
Ein verkehrssicheres Fahrrad ist die Voraussetzung dafür, sich in Deutschland legal und sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Umgangssprachlich spricht man von „verkehrssicher“, rechtlich korrekt bedeutet dies jedoch, dass ein Fahrrad verkehrsfähig im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist. Nur wenn alle vorgeschriebenen Bauteile vorhanden und funktionstüchtig sind, darf ein Fahrrad im öffentlichen Raum genutzt werden – egal ob Citybike, Trekkingrad oder E-Bike.
Wann gilt ein Fahrrad als verkehrssicher?
Laut StVZO muss ein verkehrssicheres, also verkehrsfähiges Fahrrad über bestimmte technische Ausstattungen verfügen. Dazu zählen zwei voneinander unabhängige Bremsen, die zuverlässig wirken, sowie eine helltönende Glocke. Ebenfalls vorgeschrieben ist eine vollständige Beleuchtungsanlage: vorne ein weißer Scheinwerfer, hinten ein rotes Rücklicht mit integriertem Rückstrahler. Diese Komponenten stellen sicher, dass andere Verkehrsteilnehmer das Fahrrad rechtzeitig wahrnehmen können.
Zusätzlich sind passive Sicherheitselemente Pflicht. Dazu gehören gelbe Reflektoren an den Pedalen (nach vorne und hinten wirkend) sowie entweder Speichenreflektoren oder durchgehende reflektierende Streifen an den Reifenflanken. Erst das Zusammenspiel aus aktiver Beleuchtung und passiver Sichtbarkeit macht ein Fahrrad im rechtlichen Sinne verkehrssicher.
Akku-Licht oder Dynamo – was ist erlaubt?
Moderne Fahrradbeleuchtung mit Akku oder Batterie ist seit 2013 ausdrücklich erlaubt. Voraussetzung ist eine StVZO-Zulassung mit K-Prüfzeichen. Wichtig für die Verkehrssicherheit: Bei Dunkelheit, Dämmerung oder schlechter